Für bestimmte Länder wird eine Vorabbefreiung von der Quellensteuer angeboten. Dabei ist zwischen Ländern und Ertragsarten zu unterscheiden, bei denen die Vorabbefreiung von der Quellensteuer automatisch erfolgt (im Rahmen der Abrechnung), und Ländern/Ertragsarten, bei denen die Vorabbefreiung mit länderspezifischen Formularen beantragt werden muss.
Für folgende Länder und Ertragsarten können Sie eine Reduzierung/Vorabbefreiung von der Quellensteuerbelastung beantragen (Preis auf Anfrage):
Land (Ertragsart)
- Finnland (Dividenden)
- Frankreich (Dividenden)
- Italien (Zinsen / Dividenden)
- Japan (Dividenden)
- Kanada (Dividenden)
- Südkorea (Dividenden)
- Tschechische Republik (Zinsen / Dividenden)
- Ungarn (Dividenden)
Bitte beachten Sie, dass die benötigten Formulare häufig nur befristet gültig sind und daher regelmäßig erneuert werden müssen. Sobald eine Aktualisierung notwendig ist, geben wir Ihnen Bescheid, damit die neuen Dokumente rechtzeitig wieder vorliegen. Die Neueinreichung gilt dabei als neuer Antrag.
Hinweis: Wenn Sie die Vorabbefreiung für eins der vorgenannten Länder wünschen, wenden Sie sich für das Formular an unsere Kundenhotline.
Für folgende Länder bieten wir einen Rückerstattungs-Service an:
Land (Ertragsart)
- Belgien (Zinsen / Dividenden)
- Dänemark (Zinsen / Dividenden)
- Finnland (Zinsen / Dividenden)
- Frankreich (Zinsen / Dividenden)
- Irland (Zinsen / Dividenden)
- Italien (Dividenden)
- Norwegen (Zinsen / Dividenden)
- Österreich (Zinsen / Dividenden)
- Schweiz (Zinsen / Dividenden)
- Tschechische Republik (Zinsen / Dividenden)
- Ungarn (Zinsen / Dividenden)
Um am Rückerstattungsservice teilnehmen zu können, müssen Sie dem S Broker eine Vollmacht über das Formular 26, Auftrag und Einleitung von Quellensteuerrückerstattungsverfahren (DBA-Vollmacht), erteilen. Übrigens: Auf dem Formular stehen auch viele wichtige Informationen zum weiteren Rückerstattungs-Prozess.